Die Sachsenspiegel

Überblick

Der Sachsenspiegel ist eines der wichtigsten Rechtsbücher des deutschen Mittelalters. Er entstand um 1230 und wurde von dem Ritter Eike von Repgow verfasst. Das Werk kodifizierte das in Sachsen geltende Gewohnheitsrecht und diente als Richtschnur für die Rechtsprechung.

Inhalt

Landrecht

Das Landrecht regelte Angelegenheiten des weltlichen Rechts wie:

  • Lehen- und Grundherrschaftsrecht

  • Strafrecht

  • Prozessrecht

  • Familien- und Erbrecht

Es gliederte sich in drei Teile:

  1. Der erste Teil behandelte das Lehnrecht.

  2. Der zweite Teil befasste sich mit Verfahrensrecht und Strafrecht.

  3. Der dritte Teil regelte das Familien- und Erbrecht.

Lehnrecht

Das Lehnrecht war ein zentraler Bestandteil und regelte die Lehen als Grundlage der feudalen Gesellschaftsordnung. Es definierte die Rechte und Pflichten von Lehnsherren und Vasallen.

Strafrecht

Im Strafrecht wurden Delikte wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung und Totschlag behandelt. Die Strafen reichten von Geldstrafen über Verstümmelungen bis hin zur Todesstrafe.

Lehnrecht

Das Lehnrecht regelte kirchliche Angelegenheiten wie das Eherecht, die Erbfolge bei Geistlichen und die Rechtsverhältnisse in Klöstern und Stiften.

Bedeutung

Der Sachsenspiegel erlangte weit über die Grenzen Sachsens hinaus Geltung und prägte das Rechtsleben im gesamten Gebiet des Heiligen Römischen Reiches nachhaltig. Er blieb bis in die frühe Neuzeit eine maßgebliche Rechtsquelle.