Gerichtsbarkeit im Wandel der Zeit¶
Die Gerichtsstrukturen und Rechtsprechung haben sich vom Mittelalter bis heute grundlegend gewandelt. Hier ein Vergleich der Gerichtsbarkeit damals und heute:
Mittelalterliche Gerichtsbarkeit¶
Fehde- und Rachejustiz¶
Selbstjustiz durch Privatpersonen und Familien war weit verbreitet
Bei Streitigkeiten kam es häufig zu gewaltsamen Fehden zwischen Parteien
Das Prinzip der Blutrache für begangenes Unrecht galt als legitim[1][3]
Ständegerichte¶
Getrennte Gerichtssysteme für die verschiedenen Stände (Adel, Klerus, Bürger)
Sondergerichte wie Lehnshöfe für Adlige und Kirchengerichte für Geistliche
Ungleichbehandlung vor dem Gesetz je nach Standeszugehörigkeit[1][3]
Moderne Gerichtsbarkeit¶
Unabhängige Gerichtsbarkeit¶
Gewaltenteilung zwischen Judikative, Legislative und Exekutive
Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen
Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gericht, unabhängig von Stand oder Herkunft[2][4]
Instanzenzüge¶
Mehrstufiges Gerichtssystem mit Berufungs- und Revisionsinstanzen
Möglichkeit der Überprüfung von Urteilen durch höhere Gerichte
Professionelle Ausbildung der Richter und Staatsanwälte[2][4]
Die Entwicklung hin zu einer unabhängigen Gerichtsbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien wie der Gewaltenteilung und Gleichbehandlung vor dem Gesetz war ein langer Prozess, der die mittelalterlichen Strukturen der Fehde- und Ständejustiz ablöste.[2][4]